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Gemeindlicher Friedhof, Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

  • Benutzungssatzung für den Friedhof
  • Art. 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 7 Bestattungsgesetz (BestG)

Markt Feucht - Standesamt

AdresseMarkt Feucht - Standesamt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-310+49 9128 9167-310
+49 9128 9167-66+49 9128 9167-66

Wüst, NadjaSachbearbeiterin
09128 9167-32109128 9167-321
09128 9167-6609128 9167-66

StandesamtOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)