Erklärung zur Barrierefreiheit: Bürgerserviceportal Bayern

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Wolfschlugen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain [Domain ergänzen; bei mobilen Anwendungen bitte Version und Datum angeben] veröffentlichten Website / mobile Anwendung [Unzutreffendes streichen] der [Inhaber der Domain ergänzen / Name der öffentlichen Stelle].
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E- Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf [Unzutreffendes streichen]

  • einer am [Datum] / im Zeitraum von [Datum] bis [Datum] durchgeführten Selbstbewertung
  • einer von [Name der Prüfinstitution ergänzen] am [Datum] / im Zeitraum von [Datum] bis [Datum] vorgenommenen Bewertung durch [genauere Beschreibung des Bewertungsverfahrens und Link zum Bewertungsbericht ergänzen].

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen [Unzutreffendes streichen]

  • a) vollständig [nur zutreffend, wenn alle Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.]
  • b) wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.

In diesem Fall empfiehlt es sich zu beschreiben, wann und wie die noch bestehenden Barrieren beseitigt werden sollen.]

  • c) nicht [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind]

vereinbar.

[wenn b) oder c) zutreffen, bei a) bitte streichen]

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
[Bitte alle Barrieren aufführen. Bei gleichen Barrieren können diese gruppiert werden.]

1. Barriere:

  • a. Beschreibung
    • [Hier stehen die barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen.]
  • b. Maßnahmen
    • [Hier stehen die Maßnahmen, die vorgenommen werden, um die Barriere zu beheben.]
  • c. Zeitplan
    • [Hier steht bis wann die Barriere behoben sein wird.]
  • d. Barrierefreie Alternative
    • [Hier stehen die barrierefreien Möglichkeiten, um alternativ an die Informationen zu gelangen.]

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung
    • [Hier stehen die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach geltend machen.]
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
    • [Wenn die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Ihnen eine Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte, ansonsten begründen Sie bitte Ihre unverhältnismäßige Belastung.]
  • c. Barrierefreie Alternative
    • [Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA.

1. Inhalt:

  • a. Beschreibung
    • [Hier stehen die Inhalte oder Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen und nicht barrierefrei sind.]
  • b. Barrierefreie Alternative
    • [Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Erstellungsdatum XX.XX.XXXX] erstellt und zuletzt am [Revisionsdatum XX.XX.XXXX] überprüft und aktualisiert. [Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung nach Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a verwendete Methode.]

- (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)

- (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der [Gemeinde / Stadt XY] [Hier Kontaktangaben der Ansprechperson angeben wie Name, E-Mail oder Link zu Kontaktformular, Telefonnummer, verlinkte URL mit Namen des FeedbackMechanismus, z. B. „Barrieren melden“ angeben.]

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(@)bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html