Lebenslagen: Bürgerserviceportal Bayern

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Lebenslagen

Zuschlag, Abnahme und Bezahlung

Das genaue Vorgehen in Bezug auf Zuschlag, Abnahme und Bezahlung sollte in den Ausschreibungsunterlagen beziehungsweise Leistungs- oder Kaufverträgen verbindlich festgelegt sein.