Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Bayern

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Programmfüllende Dokumentarfilme, Beantragung einer Stoffentwicklungsförderung

Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu EUR 20.000.

Neben der besseren Ausarbeitung und Entwicklung von Kino-Dokumentarfilmstoffen dient die Förderung dem Ziel,
Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung des Filmvorhabens zu gewinnen. Der Fokus der Stoffentwicklungsförderung liegt auf thematisch anspruchsvollen Kinoprojekten mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Ihr Projekt bereits anderweitig gefördert wird
  • für Projekte, die im Rahmen der Hochschulausbildung entstehen

Förderfähige Kosten sind:

  • Autorenhonorar in angemessener Höhe
  • Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
  • Recherche- und Archivkosten, sofern die entstandenen Kosten nachweisbar sind
  • Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehen
  • Übersetzungskosten
  • Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
  • Honorar für Dramaturgische Beratung
  • Kosten für die Erstellung von Marketing- und Auswertungskonzepten und -materialien 

Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.

Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis für den laufenden Prozess:
Sie müssen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten. 

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.

Anträge können stellen:

  • Regisseur/-in, sofern er bereits einen programmfüllenden Dokumentarfilm vorweisen kann, der im Kino, auf Festivals oder im Fernsehen ausgewertet wurde

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen eine Produktionsfirma für Ihr Projekt gewonnen haben und dies mit einer entsprechenden Absichtserklärung nachweisen können

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich und zusätzlich per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen. Bitte nutzen Sie dafür nur gelochte oder geheftete Dokumente ohne Einband. Schicken Sie das Antragsformular und die Anlagen per Post an das Bundesarchiv.
  • Schicken Sie das Antragsformular und die Anlagen Unterlagen zusätzlich als eine einzige PDF-Datei per E-Mail an die BKM (stoffentwicklung@bkm.bund.de)
  • Über die Anträge entscheidet die BKM auf Empfehlung der unabhängigen „Jury Dokumentarfilm“ (Stoffentwicklungs- und Produktionsförderung für Dokumentarfilmvorhaben).
  • Sie bekommen dann vom BKM per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Die Filmförderanstalt (FFA) ist für die Abwicklung der Förderung zuständig.
  • Nach Abschluss der Stoffentwicklung muss das Ergebnis der Förderung durch die Jury Dokumentarfilm abgenommen werden.
  • Sie müssen die BKM in regelmäßigen Abständen über den weiteren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, ist die Abgabe eines Verwendungsnachweises erforderlich.
     

Antragstellung:

  • vor Projektbeginn

Nachweis über Verwendung der Mittel:

  • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

keine

8-10 Wochen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Synopsis (maximal 1 DIN A4-Seite)
    • aussagekräftige Projektskizze mit Darstellung von
      • möglichen Handlungssträngen und Protagonisten
      • erste Ideen zum visuellen und dramaturgischen Konzept und
      • Zielsetzung der Stoffentwicklungsförderung (etwa 10 Seiten)
    • Darstellung des zeitlichen Rahmens für die geplanten Maßnahmen
    • Realisierungskonzept nach Abschluss der Stoffentwicklung
    • Vita/Filmografie des/der Regisseurs/-in sowie des/der Produzenten/-in oder des dramaturgischen Beraters
    • Absichtserklärung eines/einer Produzenten/-in mit Producer’s Note oder Absichtserklärung eines externen dramaturgischen Beraters mit dessen kurzer Einschätzung des Projektes (siehe Antragsvoraussetzungen)
    • gegebenenfalls weitere Interessensbekundungen Dritter (Sender, Verleiher)
    • detaillierte Kostenaufstellung, aufgeschlüsselt nach:
      • Autorenhonorar in angemessener Höhe
      • Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
      • Recherche- und Archivkosten, sofern die entstandenen Kosten nachweisbar sind
      • Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen

    auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehen

    • Übersetzungskosten
    • Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
    • Honorar für dramaturgische Beratung
    • Kosten für die Erstellung von Marketing- und Auswertungskonzepten und -materialien 
    • Erklärung über die Rechte am Stoff; gegebenenfalls sind auch Persönlichkeitsrechte oder Rechte an vorbestehenden Werken nachzuweisen
    • gegebenenfalls Erläuterung bei erneuter Einreichung sowie Sachstand zu erfolgten Einreichungen bei anderen Förderungen
       

  • §§ 10 bis 12 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

AdresseDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608+49 228 99681-513608

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)