Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Bayern

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Dienstleistungen

Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, Beantragung eines Braille-Aufklebers

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.

Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.

  • Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)
  • Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels

Der Aufkleber wird nur auf Antrag der Ausweis- bzw. Karteninhaberinnen und -inhaber auf der Rückseite des Ausweisdokuments angebracht.

Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.

keine

Der Aufkleber mit Brailleschrift wird im Rahmen der persönlichen Beantragung eines Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt auf das Dokument aufgebracht.

  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel

  • § 18a der Personalausweisverordnung (PAuswV)
  • § 36b der Personalausweisverordnung (PAuswV)
  • § 59 Abs. 2a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Markt Feucht - Bürgerbüro

AdresseMarkt Feucht - Bürgerbüro
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-0+49 9128 9167-0
+49 9128 9167-63+49 9128 9167-63

Wiedenmann, AnneSachbearbeiterin
09128 9167-31109128 9167-311
09128 9167-6309128 9167-63
Niesche, SabineSachbearbeiterin
09128 9167-31209128 9167-312
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Seehann, ChristineSachbearbeiterin
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Silberhorn, ManuelaSachbearbeiterin
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Geier, NadineTeamleiterin
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09128 9167-6309128 9167-63
Weigl, MirijamSachbearbeiterin
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BürgerbüroOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)