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Dienstleistungen

Ambulante Pflegedienste, Beantragung einer kommunalen Förderung

Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.

Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.

  • ggf. Richtlinie zur Förde­rung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
  • Art. 74 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)

Landratsamt Nürnberger Land

AdresseLandratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
+49 9123 950-0+49 9123 950-0
+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)