Gewässer dritter Ordnung, Informationen zur Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.
Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.
Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Markt Feucht - Bauamt
AdresseMarkt Feucht - Bauamt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht
+49 9128 9167-444+49 9128 9167-444
+49 9128 9167-67+49 9128 9167-67
Markt Feucht - Bauhof
AdresseMarkt Feucht - Bauhof
Nürnberger Str. 9
90537 Feucht
+49 9128 9167-460+49 9128 9167-460
+49 9128 9167-609+49 9128 9167-609
Thin, JeanetteSachbearbeiterin
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)