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Fahreignungsregister, Beantragung der Tilgung einer Eintragung

In besonderen Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.

Die zuständige Regierung kann auf Antrag die Tilgung von Eintragungen im Fahreignungsregister anordnen, wenn dies zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten erforderlich ist und öffentliche Interessen nicht gefährdet werden.

Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegende bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Entscheidung materiell unrichtig ist und dass die betroffene Person sie ohne eignes Verschulden hat rechtskräftig werden lassen.

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Die Kosten bemessen sich nach dem Verwaltungsaufwand: 12,80 bis 102 EUR.

ca. 3 bis 6 Wochen

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung, warum die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Regierung vorliegen
  • Kopie der zugrunde liegenden Entscheidung

  • § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

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