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Dienstleistungen

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS), Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.

Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).

baldmöglichst

keine

Staatliches Schulamt im Landkreis Nürnberger Land

AdresseStaatliches Schulamt im Landkreis Nürnberger Land
Hermann-Oberth-Str. 6
90537 Feucht
+49 9128 99080-20+49 9128 99080-20
+49 9128 99080-49+49 9128 99080-49

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)