Flugschule, Vorlage des Ausbildungsberichts
Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.
Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:
- Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
- Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
- Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
- Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
- Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
- besondere Vorkommnisse
Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.
keine
- § 31 Abs. 2 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken
Regierung von Mittelfranken
AdresseRegierung von Mittelfranken
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91522 Ansbach
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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)