Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung, Beantragung einer Förderung für die Fortbildung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.
Zweck
Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen der Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.
Gegenstand
Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, sind der Richtlinie sowie der Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie zu entnehmen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die allgemeine Förderpauschale beträgt 21,00 Euro pro Fortbildungseinheit bzw. 24,00 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen.
Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR) geregelt.
Der Antrag ist schriftlich beim Landesamt für Pflege einzureichen.
Die Unterlagen zur Antragstellung stehen auf der Homepage des Landesamt für Pflege zur Verfügung. (Siehe "Weiterführende Links")
- Fortbildungsprogramm mit der Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen
- Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen
- Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und der Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)