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Personalausweis, Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline oder bei der Personalausweisbehörde umgehend zu melden, um einen Missbrauch auszuschließen (siehe unter "Verwandte Themen"). Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann zwar niemand Ihre Daten auslesen, aber die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig über +49 116 116 oder über +49 (0) 30 40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichbar. Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen.

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe unter "Verwandte Themen").

  • Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

  • § 10 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 27 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 32 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Markt Feucht - Bürgerbüro

AdresseMarkt Feucht - Bürgerbüro
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-0+49 9128 9167-0
+49 9128 9167-63+49 9128 9167-63

Wiedenmann, AnneSachbearbeiterin
09128 9167-31109128 9167-311
09128 9167-6309128 9167-63
Niesche, SabineSachbearbeiterin
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09128 9167-6309128 9167-63
Seehann, ChristineSachbearbeiterin
09128 9167-31609128 9167-316
09128 9167-6309128 9167-63
Silberhorn, ManuelaSachbearbeiterin
09128 9167-31409128 9167-314
09128 9167-6309128 9167-63
Geier, NadineTeamleiterin
09128 9167-31309128 9167-313
09128 9167-6309128 9167-63
Weigl, MirijamSachbearbeiterin
09128 9167-31509128 9167-315
09128 9167-6309128 9167-63

BürgerbüroOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

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