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Dienstleistungen

Impfungen, Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter

In der Regel werden die empfohlenen und notwendigen Impfungen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet lediglich nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

Das Gesundheitsamt informiert außerdem über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersklassen vom Gesundheitsamt die Impfbücher durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen erarbeitet. Die betroffenen Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher informiert.

  • Bereitschaft zur Impfung
  • Impffähigkeit
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten

Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen kostenlos.

  • Impfbuch / Einverständniserklärung

  • § 20 Abs. 5 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
  • § 10 Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)