Verfahrensfreies Bauvorhaben, Informationen
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.
- Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Landratsamt Nürnberger Land
AdresseLandratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
+49 9123 950-0+49 9123 950-0
+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)