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Dienstleistungen

Wasserverbände, Beratung und Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.

Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.

  • Art. 2 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG)
  • Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)

Landratsamt Nürnberger Land

AdresseLandratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
+49 9123 950-0+49 9123 950-0
+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)