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Dienstleistungen

Kommunale Fernwärmeversorgung, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Markt Feucht - Feuchter Gemeindewerke GmbH

AdresseMarkt Feucht - Feuchter Gemeindewerke GmbH
Unterer Zeidlerweg 1
90537 Feucht
+49 9128 9914-0+49 9128 9914-0
+49 9128 9914-29+49 9128 9914-29

Feuchter Gemeindewerke GmbHOrt
Unterer Zeidlerweg 1
90537 Feucht

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