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Kommunale Stromversorgung, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Markt Feucht - Feuchter Gemeindewerke GmbH

AdresseMarkt Feucht - Feuchter Gemeindewerke GmbH
Unterer Zeidlerweg 1
90537 Feucht
+49 9128 9914-0+49 9128 9914-0
+49 9128 9914-29+49 9128 9914-29

Feuchter Gemeindewerke GmbHOrt
Unterer Zeidlerweg 1
90537 Feucht

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