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Dienstleistungen

Kommunale Musikschule, Zahlung der Gebühren

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

Markt Feucht - Keine Leistungen Markt Feucht

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Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-0+49 9128 9167-0
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