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Dienstleistungen

Kommunale öffentliche Einrichtungen, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Markt Feucht - Geschäftsleitung

AdresseMarkt Feucht - Geschäftsleitung
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-900+49 9128 9167-900
+49 9128 9167-61+49 9128 9167-61

Buchta, MarionGeschäftsleitende Beamtin
09128 9167-90009128 9167-900
09128 9167-6109128 9167-61

GeschäftsleitungOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

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