Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
- Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Markt Feucht - Kinder und Jugend
AdresseMarkt Feucht - Kinder und Jugend
Altdorfer Straße 12
90537 Feucht
+49 9128 9167-140+49 9128 9167-140
+49 9128 9167-61+49 9128 9167-61
Kinder und JugendOrt
Altdorfer Straße 12
90537 Feucht
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)