Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Bayern

Dummy

Dienstleistungen

Statistiken, Führung durch die Gemeinde

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

  • Bayerisches Statistikgesetz (BayStatG)

Markt Feucht - Finanzverwaltung

AdresseMarkt Feucht - Finanzverwaltung
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht
+49 9128 9167-200+49 9128 9167-200
+49 9128 9167-62+49 9128 9167-62

Friedl, PeterAmtsleiter
09128 9167-20009128 9167-200
09128 9167-6209128 9167-62

FinanzverwaltungOrt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)