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Kommunales Archiv, Beantragung der Nutzung von Archivgut

Wenn Sie das in einem kommunalen Archiv verwahrte Archivgut nutzen oder einsehen möchten, können Sie dies beantragen.

Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Akten, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Archiven ergänzend gesammelt wird.

Die Benutzung eines Archivs erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen der Archive. Die Archive können die Benutzung auch durch Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen ermöglichen. Die hier gegebenen Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken.

  • Art. 13 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)

Markt Feucht - Büro des Bürgermeisters

AdresseMarkt Feucht - Büro des Bürgermeisters
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-901+49 9128 9167-901
+49 9128 9167-61+49 9128 9167-61

Pickel, AndreaSachbearbeiterin
09128 9167-90309128 9167-903
09128 9167-6109128 9167-61

Büro des BürgermeistersOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)