Kindesmisshandlung, Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
- Personalausweis oder Reisepass
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Polizeipräsidium Mittelfranken
AdressePolizeipräsidium Mittelfranken
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
+49 911 2112-0+49 911 2112-0
+49 911 2112-1005+49 911 2112-1005
Polizeiinspektion Altdorf b.Nürnberg
AdressePolizeiinspektion Altdorf b.Nürnberg
Schloßplatz 7
90518 Altdorf b.Nürnberg
+49 9187 9500-0+49 9187 9500-0
+49 9187 9500-20+49 9187 9500-20
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)