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Kraftfahrzeugkennzeichen, Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

  • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
  • Kosten für neue Kennzeichenschilder

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
  • auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild

  • § 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
  • § 5 Straßenverkehrsgesetz

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