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Geburt im Ausland, Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner(in) oder Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die im Ausland geborene Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR

  • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

  • § 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Markt Feucht - Standesamt

AdresseMarkt Feucht - Standesamt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-310+49 9128 9167-310
+49 9128 9167-66+49 9128 9167-66

Bartaun, KarinSachbearbeiterin
09128 9167-32209128 9167-322
09128 9167-6609128 9167-66
Segel, MelanieTeamleiterin
09128 9167-31009128 9167-310
09128 9167-6309128 9167-63
Kohlbauer, IngridSachbearbeiterin
09128 9167-32309128 9167-323
09128 9167-6609128 9167-66

StandesamtOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

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