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Dienstleistungen

Markt, Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

  • Marktsatzung
  • § 70 Gewerbeordnung (GewO)

Markt Feucht - Finanzverwaltung

AdresseMarkt Feucht - Finanzverwaltung
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht
+49 9128 9167-200+49 9128 9167-200
+49 9128 9167-62+49 9128 9167-62

Korngiebel, AnjaSachbearbeiterin
09128 9167-22109128 9167-221
09128 9167-6209128 9167-62

FinanzverwaltungOrt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)