Marktgebühren, Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
- Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Markt Feucht - Ordnungsamt
AdresseMarkt Feucht - Ordnungsamt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-330+49 9128 9167-330
+49 9128 9167-63+49 9128 9167-63
Jacobsen, MichelleTeamleiterin
OrdnungsamtOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)