Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Bayern

Dummy

Dienstleistungen

Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen, Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.

Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.

Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.

  • Art. 27 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)

Markt Feucht - Ordnungsamt

AdresseMarkt Feucht - Ordnungsamt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-330+49 9128 9167-330
+49 9128 9167-63+49 9128 9167-63

Markt Feucht - Bürgeramt

AdresseMarkt Feucht - Bürgeramt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-0+49 9128 9167-0
+49 9128 9167-61+49 9128 9167-61

Jacobsen, MichelleTeamleiterin
09128 9167-33009128 9167-330
09128 9167-6309128 9167-63
Söckneck, JensAmtsleiter
09128 9167-30009128 9167-300
09128 9167-6309128 9167-63

OrdnungsamtOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
BürgeramtOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)