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Dienstleistungen

Wasser- und Eisgefahr, Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. 

Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.

  • Art. 50 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Markt Feucht - Ordnungsamt

AdresseMarkt Feucht - Ordnungsamt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-330+49 9128 9167-330
+49 9128 9167-63+49 9128 9167-63

Jacobsen, MichelleTeamleiterin
09128 9167-33009128 9167-330
09128 9167-6309128 9167-63

OrdnungsamtOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)