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Dienstleistungen

Besondere Busverbindungen, Bereitstellung

Landkreise und kreisfreie Gemeinden können besondere Busverbindungen (z. B. als Disco-Bus, Nachtexpress, Radl-Busse) an Wochenenden oder zur Förderung des Fremdenverkehrs anbieten.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden.

Nähere Informationen über die besonderen Busverbindungen erhalten Sie bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

  • Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
  • Art. 1 und 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)

Landratsamt Nürnberger Land

AdresseLandratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
+49 9123 950-0+49 9123 950-0
+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)