Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Bayern

Dummy

Dienstleistungen

Personensorge, Beratung und Unterstützung bei Ausübung

Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).

keine

  • § 18 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
  • §§ 52 a ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
  • §§ 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Landratsamt Nürnberger Land

AdresseLandratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
+49 9123 950-0+49 9123 950-0
+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009

Erziehungsberatungsstellen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)