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Dienstleistungen

Selbstorganisierte Förderung von Kindern, Beratung und Unterstützung

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern z. B. in Krabbelgruppen oder Spielstuben selbst organisieren wollen, sollen von den Jugendämtern beraten und unterstützt werden.

Ansprechpartner ist das zuständige örtliche Jugendamt.

  • § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Landratsamt Nürnberger Land

AdresseLandratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
+49 9123 950-0+49 9123 950-0
+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)