Gemeindeeigene Gegenstände, Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Markt Feucht - Bauhof
AdresseMarkt Feucht - Bauhof
Nürnberger Str. 9
90537 Feucht
+49 9128 9167-460+49 9128 9167-460
+49 9128 9167-609+49 9128 9167-609
Schmidt, GeorgSachbearbeiter
BauhofOrt
Nürnberger Str. 9
90537 Feucht
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