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Abwasserentsorgung, Beantragung eines Grundstücksanschlusses

Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.

Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.

Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

  • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)

Markt Feucht - Bauamt

AdresseMarkt Feucht - Bauamt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht
+49 9128 9167-444+49 9128 9167-444
+49 9128 9167-67+49 9128 9167-67

Hacker, AnjaSachbearbeiterin
09128 9167-44109128 9167-441
09128 9167-6709128 9167-67
Krieg, MonikaSachbearbeiterin
09128 9167-44309128 9167-443
09128 9167-6709128 9167-67

BauamtOrt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht

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