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Dienstleistungen

Kreistagssitzung, Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die anwesenden Kreisräte,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.

  • Art. 48 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)

Landratsamt Nürnberger Land

AdresseLandratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
+49 9123 950-0+49 9123 950-0
+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)