Betreuungswesen, Mitarbeit in Fachgremien
Die Betreuungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten können sich in örtlichen und überörtlichen Fachgremien einbringen.
Zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten wurden auf örtlicher (in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte) und auf überörtlicher Ebene (in Zuständigkeit der Regierungen) Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, in denen die mit der Betreuung Volljähriger befassten Organisationen, Behörden und Gerichte sowie Betreuerinnen und Betreuer vertreten sind.
Die Betreuungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte sind in diesen Gremien vertreten.
- Art. 3 Abs. 2 Bayerisches Gesetz zur Ausführung betreuungsrechtlicher Vorschriften – BayAGBtG
Landratsamt Nürnberger Land
AdresseLandratsamt Nürnberger Land
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Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)