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Tierarzneimittel, Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe

Die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann Auswirkungen auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel haben.

Den Anforderungskatalog aus arzneimittelrechtlichen Vorschriften für Halter von Lebensmittel liefernden Tieren finden Sie unter "Weiterführende Links".

  • Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG
  • Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)

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+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)