Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Bayern

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Dienstleistungen

Krankenhaushygiene, Beratung und Überwachung

Die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.

Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter Beteiligung der Bezirksregierung und der Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)

Landratsamt Nürnberger Land

AdresseLandratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
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+49 9123 950-0+49 9123 950-0
+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)