Gewerbeansiedlung, Ausweis von Gewerbegebieten
Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.
Bei einer beabsichtigten Ansiedlung sollten Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen und sich über alle Möglichkeiten informieren (z.B. wo steht Gewerbegrund zu Verfügung, wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz).
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Markt Feucht - Geschäftsleitung
AdresseMarkt Feucht - Geschäftsleitung
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-900+49 9128 9167-900
+49 9128 9167-61+49 9128 9167-61
Ankowski, PhilippSachbearbeiter
GeschäftsleitungOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)