Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Markt Feucht - Finanzverwaltung
AdresseMarkt Feucht - Finanzverwaltung
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht
+49 9128 9167-200+49 9128 9167-200
+49 9128 9167-62+49 9128 9167-62
Korngiebel, AnjaSachbearbeiterin
FinanzverwaltungOrt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht
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