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Dienstleistungen

Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

  • Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Markt Feucht - Finanzverwaltung

AdresseMarkt Feucht - Finanzverwaltung
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht
+49 9128 9167-200+49 9128 9167-200
+49 9128 9167-62+49 9128 9167-62

Korngiebel, AnjaSachbearbeiterin
09128 9167-22109128 9167-221
09128 9167-6209128 9167-62

FinanzverwaltungOrt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht

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