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Gemeindestraßen, Wege und Plätze, Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

  • Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Markt Feucht - Bauamt

AdresseMarkt Feucht - Bauamt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht
+49 9128 9167-444+49 9128 9167-444
+49 9128 9167-67+49 9128 9167-67

Hacker, AnjaSachbearbeiterin
09128 9167-44109128 9167-441
09128 9167-6709128 9167-67
Thin, JeanetteSachbearbeiterin
09128 9167-44709128 9167-447
09128 9167-6709128 9167-67

BauamtOrt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)