Antragsservice, Unterstützung durch Gemeinde
Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.
Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
- Art. 58 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Markt Feucht - Bürgerbüro
AdresseMarkt Feucht - Bürgerbüro
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-0+49 9128 9167-0
+49 9128 9167-63+49 9128 9167-63
Wiedenmann, AnneSachbearbeiterin
Niesche, SabineSachbearbeiterin
Seehann, ChristineSachbearbeiterin
Silberhorn, ManuelaSachbearbeiterin
Weigl, MirijamSachbearbeiterin
BürgerbüroOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)