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Dienstleistungen

Antragsservice, Unterstützung durch Gemeinde

Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.

Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.

Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.

Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.

  • Art. 58 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Markt Feucht - Bürgerbüro

AdresseMarkt Feucht - Bürgerbüro
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-0+49 9128 9167-0
+49 9128 9167-63+49 9128 9167-63

Wiedenmann, AnneSachbearbeiterin
09128 9167-31109128 9167-311
09128 9167-6309128 9167-63
Niesche, SabineSachbearbeiterin
09128 9167-31209128 9167-312
09128 9167-6309128 9167-63
Seehann, ChristineSachbearbeiterin
09128 9167-31609128 9167-316
09128 9167-6309128 9167-63
Silberhorn, ManuelaSachbearbeiterin
09128 9167-31409128 9167-314
09128 9167-6309128 9167-63
Geier, NadineTeamleiterin
09128 9167-31309128 9167-313
09128 9167-6309128 9167-63
Weigl, MirijamSachbearbeiterin
09128 9167-31509128 9167-315
09128 9167-6309128 9167-63

BürgerbüroOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)