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Hochwasser, Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans

Die am Hochwassernachrichtendienst teilnehmenden Gemeinden erstellen Meldepläne, welche Maßnahmen bei welchen Pegelständen von welchen Stellen durchgeführt werden müssen. Ein Meldeplan gibt Hinweise auf verantwortliche Stellen oder Selbsthilfemöglichkeiten.

Im gemeindlichen Meldeplan sind die einzuleitenden Maßnahmen (abhängig vom Wasserstand) beschrieben, die Zuständigkeiten und Informationswege geregelt, die Kontaktdaten aller betroffenen Stellen und Listen über vorhandenes Material und Geräte aufgenommen.

Um einen reibungslosen Hochwassereinsatz zu gewährleisten wird der gemeindliche Meldeplan ständig fortgeschrieben. Dabei werden Erfahrungen aus vergangenen Hochwassern verarbeitet und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Auch die Unterstützung durch Hilfsorganisationen wird berücksichtigt.

  • Verordnung über den Hochwassernachrichtendienst (HNDV)

Landratsamt Nürnberger Land

AdresseLandratsamt Nürnberger Land
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
+49 9123 950-0+49 9123 950-0
+49 9123 950-8009+49 9123 950-8009

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