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Dienstleistungen

Berufskrankheit, Erhalt von Unterstützung zur Prävention von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt sind, die eine Berufskrankheit verursachen kann, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende Maßnahmen.

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann Sie durch vorbeugende individuelle Maßnahmen (Individualprävention) dabei unterstützen, einer Berufskrankheit vorzubeugen.
Sie erhalten Unterstützung durch alle geeigneten Mittel, um beruflichen Gefahren entgegenzuwirken, die

  • zur Entstehung
  • zum Wiederaufleben oder
  • zur Verschlimmerung einer Berufskrankheit führen können.

Maßnahmen der Individualprävention haben das Ziel, Ihnen die Fortsetzung Ihrer bisherigen Arbeit zu ermöglichen, ohne dass dies zu einer weiteren Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes führt.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bietet Ihnen vorbeugenden Maßnahmen an. Sie erarbeitet die für Sie passenden Maßnahmen anhand

  • Ihrer Erkrankung und
  • der Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz

Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlicher Beschwerden sind folgende Maßnahmen möglich:

  • technische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Installation technischer Absauggeräte, bauliche Veränderungen)
  • organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Neuorganisation von Arbeitsabläufen, Übertragung anderer Tätigkeiten, zeitliche Begrenzung der gefährdenden Tätigkeiten)
  • Optimierung von Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Atemmaske, Schutzhandschuhe, Gehörschutzkapseln)
  • gesundheitspädagogische Seminare (zum Beispiel ambulante oder stationäre Maßnahmen zur Erlangung von Kompetenzen mit gefährdenden Tätigkeiten – Hautschutzseminare, Rückenkolleg)
  • intensive, persönliche Beratungen (zum Beispiel Beratung im Rahmen einer Berufskrankheiten-Sprechstunde, tätigkeitsbezogene Betreuung oder Beratung vor Ort unter Einbeziehung des Betriebsarztes
  • Heilbehandlungsmaßnahmen (zum Beispiel Behandlungsauftrag, Kostenübernahme besonderer Therapien)

  • Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur
    • Entstehung
    • Verschlimmerung oder
    • Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann.
  • Es bestehen bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, wenn sie über den Verdacht einer beruflichen Erkrankung informiert wird, zum Beispiel durch Ihre oder Ihren

  • Arbeitgeber
  • Betriebsärztin oder -arzt
  • behandelnde Fachärztin oder behandelnden Facharzt
  • Krankenkasse

Sie können sich auch selbst formlos (zum Beispiel telefonisch oder via Serviceportal) bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft melden, sofern Sie einer entsprechenden beruflichen Gefahr ausgesetzt sind.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft anschließend, welche konkreten Angebote individuell passend sind und nimmt mit Ihnen und den erforderlichen Personen Kontakt auf, zum Beispiel zu Ihrer oder Ihrem

  • Arbeitgeber
  • Betriebsärztin oder -arzt
  • behandelnde Fachärztin oder behandelnden Facharzt

In Absprache mit allen Beteiligten werden dann die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Sie erhalten eine entsprechende schriftliche Nachricht.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Für Sie fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 6 Monaten und 12 Monaten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

  • § 3 Absatz 1 Satz 1 Berufskrankheitenverordnung (BKV)
  • § 9 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch SGB (SGB VII)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

AdresseSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel
+49 561 9359-0+49 561 9359-0
+49 561 9359-217+49 561 9359-217

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)