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Personalausweis, Reisepass und eID-Karte, Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.

 

Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.

Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den Dokumenten vorsprechen.

 

Die Adressänderung können Sie auch von einem Vertreter/ einer Vertreterin vornehmen lassen. Der Vertreter/ die Vertreterin muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das zu ändernde Ausweisdokument muss mitgebracht werden.

 

Personalausweis

  • Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.

 

Reisepass

  • Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert.

 

eID-Karte

  • Die Anschrift auf dem Chip wird geändert.

 

schnellst möglich

keine

Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

Sollten Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.

  • Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    • Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
    • bei Umzug ins Ausland:
      • bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
      • bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland

  • § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 15 Passgesetz (PassG)
  • § 20 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)

Markt Feucht - Bürgerbüro

AdresseMarkt Feucht - Bürgerbüro
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-0+49 9128 9167-0
+49 9128 9167-63+49 9128 9167-63

Wiedenmann, AnneSachbearbeiterin
09128 9167-31109128 9167-311
09128 9167-6309128 9167-63
Niesche, SabineSachbearbeiterin
09128 9167-31209128 9167-312
09128 9167-6309128 9167-63
Seehann, ChristineSachbearbeiterin
09128 9167-31609128 9167-316
09128 9167-6309128 9167-63
Silberhorn, ManuelaSachbearbeiterin
09128 9167-31409128 9167-314
09128 9167-6309128 9167-63
Geier, NadineTeamleiterin
09128 9167-31309128 9167-313
09128 9167-6309128 9167-63
Weigl, MirijamSachbearbeiterin
09128 9167-31509128 9167-315
09128 9167-6309128 9167-63

BürgerbüroOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)