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Dienstleistungen

Anliegerbescheinigung, Beantragung

Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

 

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.

keine

Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.

  • Eigentümernachweis
  • Flurkartenauszug
  • Lageplan
  • ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers

  • Art. 5 und Art. 5a Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • § 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der am 8. September 2015 geltenden Fassung

Markt Feucht - Bauamt

AdresseMarkt Feucht - Bauamt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht
+49 9128 9167-444+49 9128 9167-444
+49 9128 9167-67+49 9128 9167-67

Krieg, MonikaSachbearbeiterin
09128 9167-44309128 9167-443
09128 9167-6709128 9167-67

BauamtOrt
Pfinzingstraße 10
90537 Feucht

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)