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Eheschließung im Ausland, Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die Ehegatten selbst
  • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

  • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

  • § 34 Personenstandsgesetz (PStG)

Markt Feucht - Standesamt

AdresseMarkt Feucht - Standesamt
Hauptstraße 33
90537 Feucht
+49 9128 9167-310+49 9128 9167-310
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Bartaun, KarinSachbearbeiterin
09128 9167-32209128 9167-322
09128 9167-6609128 9167-66
Segel, MelanieTeamleiterin
09128 9167-31009128 9167-310
09128 9167-6309128 9167-63
Kohlbauer, IngridSachbearbeiterin
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StandesamtOrt
Hauptstraße 33
90537 Feucht

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